AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – urbanfloat
1. Anbieterinformationen und Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der urbanfloat GbR, Brüsseler Straße 15, 13353 Berlin, Telefon: +49 176 41256613, E-Mail: urbanfloat030@gmail.com (nachfolgend "urbanfloat" oder "Veranstalter") und ihren Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral "Kunde" oder "Teilnehmer") über die Teilnahme an von urbanfloat angebotenen Veranstaltungen, insbesondere Bootsfahrten, Sonderformate und sonstige Events. Die vollständigen Anbieterinformationen gemäß § 5 TMG (Impressum), einschließlich der Nennung aller vertretungsberechtigten Gesellschafter, finden Sie auf unserer Webseite unter [Link zum Impressum]. (2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sofern nicht in einzelnen Klauseln ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als urbanfloat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn urbanfloat in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand, Buchung und Zahlung
(1) Urbanfloat bietet Veranstaltungen (z.B. Bootsfahrten mit Musik) mit den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Webseite von urbanfloat oder auf autorisierten Partnerplattformen festgelegten Leistungen an. Die konkreten Inhalte, Termine, Dauer und Preise der Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt über die Webseite von urbanfloat oder über von urbanfloat autorisierte Partnerplattformen. Mit dem Absenden des Buchungsformulars bzw. dem Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der gewählten Veranstaltung ab.
(3) Der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, sobald urbanfloat die Buchung des Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt (Annahme).
(4) Der in der Buchungsbestätigung genannte Ticketpreis bzw. Mietpreis ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt erst nach vollständigem Eingang des Preises bei urbanfloat als verbindlich gesichert. Urbanfloat ist berechtigt, Teilnehmern, deren Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgt ist, die Teilnahme zu verweigern.
3. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dies betrifft alle von urbanfloat angebotenen termingebundenen Veranstaltungen. Jede Buchung ist daher mit Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2 Abs. 3 dieser AGB verbindlich.
4. Rücktritt, Stornierung, Ersatzteilnehmer und Gutscheine
(1) Regelungen für öffentliche Events (z.B. Touren mit Einzelplatzverkauf, spezielle Veranstaltungen) Für die Buchung von Tickets für öffentlich auf unserer Webseite oder über Partnerplattformen angebotene Events gilt:
a) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für den Erwerb von Tickets für diese auf ein festes Datum terminierten Freizeitveranstaltungen kein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Ziffer 3).
b) Eine Stornierung, Umbuchung oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist bei diesen Tickets ausgeschlossen.
c) Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, unabhängig vom Grund, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, bleibt hiervon unberührt (siehe Ziffer 4 Abs. 3).
(2) Sonderregelungen für die exklusive Miete von Booten für private Sessions (Privatboot-Mieten) Abweichend von den Regelungen für öffentliche Events gelten für die exklusive Buchung von privaten Sessions (Privatboot-Mieten) die folgenden Stornierungsbedingungen. Der Rücktritt durch den Kunden muss urbanfloat gegenüber in Textform (per E-Mail) erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei urbanfloat.
a) Bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Die Stornierung ist vollständig kostenfrei. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
b) Vom 13. Kalendertag bis einschließlich zum 3. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin: Der Kunde hat die Wahl zwischen zwei Optionen: * Option A (Teilerstattung): Urbanfloat erstattet 50 % des vereinbarten Mietpreises. Die übrigen 50 % werden als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass urbanfloat kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die einbehaltene Pauschale entstanden ist. * Option B (Wertgutschein): Urbanfloat stellt dem Kunden einen Wertgutschein in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises aus. Der Kunde muss seine Wahl zwischen Option A und Option B urbanfloat innerhalb von sieben 7 Tagen nach Zugang seiner Stornierungserklärung in Textform mitteilen. Erfolgt keine fristgerechte Wahl durch den Kunden, gilt Option A (Teilerstattung) als gewählt. c) Weniger als 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen zum Termin: Der volle vereinbarte Mietpreis wird zur Zahlung fällig bzw. wird nicht erstattet. Eine Rückerstattung oder Gutscheinausstellung ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Dem Kunden wird auch hier ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass urbanfloat kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der volle Mietpreis entstanden ist.
(3) Ersatzteilnehmer (gilt für alle Buchungen) Unabhängig davon, ob es sich um ein öffentliches Event oder eine private Miete handelt, hat der Kunde jederzeit das Recht, vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 5 dieser AGB erfüllt und mit allen Rechten und Pflichten an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Hierfür entstehen seitens urbanfloat keine zusätzlichen Kosten. Der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer haften urbanfloat als Gesamtschuldner für den Ticket- bzw. Mietpreis.
(4) Bedingungen für ausgestellte Gutscheine Von urbanfloat ausgestellte Wertgutscheine (z.B. gemäß Ziffer 4 Abs. 2 lit. b Option B oder käuflich erworbene Gutscheine) sind ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, für drei 3 Jahre gültig. Sie sind frei übertragbar und können für alle bei urbanfloat verfügbaren und angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Restbeträgen ist ausgeschlossen.
5. Teilnahmevoraussetzungen & Ausschlussgründe
(1) Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfordert ein Mindestmaß an persönlicher Umsicht und Rücksichtnahme. Unbeschadet der Haftungsregelungen in Ziffer 9 dieser AGB sind die Teilnehmer für die Einschätzung ihrer persönlichen gesundheitlichen Eignung und für ihr Verhalten während der Veranstaltung selbst verantwortlich. Teilnehmer müssen gesundheitlich und körperlich in der Lage sein, an der jeweiligen Veranstaltung ohne Gefahr für sich oder andere teilzunehmen.
(2) Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist an Bord nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von urbanfloat gestattet. Der Konsum illegaler Substanzen (Drogen) sowie das Mitführen und/oder der Gebrauch von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen an Bord sind strikt verboten.
(3) Urbanfloat bzw. das von urbanfloat eingesetzte Personal ist berechtigt, Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen, wenn diese: a) erkennbar unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, b) sich aggressiv oder in sonstiger Weise ordnungswidrig verhalten, c) die Sicherheit der Veranstaltung, anderer Teilnehmer oder der Crew gefährden, d) die Anweisungen des Personals (siehe Ziffer 7) missachten oder e) in grober Weise gegen die Hausordnung von urbanfloat (einsehbar auf unserer Webseite [Link zur Hausordnung einfügen] und/oder an Bord) oder diese AGB verstoßen. Im Falle eines solchen Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticket- oder Mietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche von urbanfloat bleiben unberührt.
6. Altersbeschränkungen
(1) Die Teilnahme an Standard-Events von urbanfloat ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.
(2) Für bestimmte Sonderveranstaltungen können abweichende Altersbeschränkungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben.
(3) Das Personal von urbanfloat ist berechtigt und verpflichtet, im Zweifel Altersnachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) einzusehen. Kann ein erforderlicher Altersnachweis nicht vorgelegt werden oder wird das Mindestalter nicht erfüllt, kann der Zutritt zur Veranstaltung bzw. die Teilnahme verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesem Fall nicht.
7. Verhaltensregeln & Hausrecht
(1) Den Anweisungen der Crew und des sonstigen von urbanfloat eingesetzten verantwortlichen Personals ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten Ablaufs stets Folge zu leisten.
(2) An Bord sind insbesondere folgende Verhaltensweisen verboten: a) das Springen vom Boot während der Fahrt oder an nicht dafür freigegebenen Stellen, b) das Entfachen von offenem Feuer oder die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände (sofern nicht Teil des offiziellen Programms und durch urbanfloat genehmigt), c) das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, d) das Mitbringen und der Gebrauch von Glasflaschen (Ausnahmen können von urbanfloat genehmigt werden), e) sexuelle Belästigungen jeglicher Art, f) diskriminierendes Verhalten oder Äußerungen (z.B. rassistischer, sexistischer, homophober Art), g) körperliche Gewalt oder deren Androhung, h) der Konsum illegaler Substanzen.
(3) Urbanfloat übt durch sein Personal das Hausrecht aus. Bei gravierendem Fehlverhalten, insbesondere bei Verstößen gegen die in Abs. 2 genannten Verbote oder bei wiederholter bzw. erheblicher Missachtung von Anweisungen des Personals, kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in diesen Fällen nicht. Urbanfloat behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen Strafanzeige zu erstatten und/oder ein Hausverbot für zukünftige Veranstaltungen auszusprechen.
8. Foto- und Videoaufnahmen; Datenschutz
(1) Während unserer Veranstaltungen können durch uns oder von uns beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Sofern diese Aufnahmen Sie als Person identifizierbar zeigen und für unsere Marketing- und Dokumentationszwecke (z.B. Veröffentlichung auf unserer Webseite, unseren Social-Media-Kanälen [konkrete Kanäle wie Instagram @urbanfloat, Facebook @urbanfloat nennen], in Broschüren oder Präsentationen) verwendet werden sollen, holen wir hierfür Ihre vorherige, ausdrückliche, freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein.
(2) Im Rahmen der Einholung Ihrer Einwilligung informieren wir Sie gesondert und detailliert über: * den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (urbanfloat GbR, Kontaktdaten siehe Ziffer 1), * die genauen Zwecke der Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen, * die geplante Speicherdauer bzw. Kriterien für deren Festlegung, * Ihre Rechte als betroffene Person (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf Ihrer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde). Diese detaillierten Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].
(3) Wenn Sie generell nicht wünschen, auf Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung (auf denen Sie nicht im Fokus stehen und nur als Teil einer größeren Personengruppe erscheinen) erkennbar zu sein, teilen Sie dies bitte unserem Personal nach Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn mit. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu respektieren. Dies entbindet uns jedoch nicht von der Pflicht, für gezielte Aufnahmen und deren Veröffentlichung zu Marketingzwecken Ihre aktive Einwilligung einzuholen.
(4) Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie keine Einwilligung erteilen oder eine erteilte Einwilligung später widerrufen. Ein Widerruf kann jederzeit formlos, z.B. per E-Mail an urbanfloat030@gmail.com, erfolgen.
9. Haftung
(1) Urbanfloat haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von urbanfloat oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von urbanfloat beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet urbanfloat unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von urbanfloat oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet urbanfloat für sonstige Schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (z.B. die sichere Durchführung der gebuchten Veranstaltung gemäß der Leistungsbeschreibung). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von urbanfloat, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Für den Verlust oder die Beschädigung von vom Kunden mitgebrachten Gegenständen haftet urbanfloat nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung für eingebrachte Sachen, ist ausgeschlossen, sofern nicht gesonderte Obhutsverträge (z.B. für eine bewachte Garderobe, falls angeboten) ausdrücklich geschlossen wurden. Dem Kunden wird empfohlen, wertvolle Gegenstände sicher zu verwahren oder nicht zur Veranstaltung mitzubringen.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Änderungen der Leistung & Ausfall der Veranstaltung
(1) Urbanfloat behält sich vor, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes geringfügige Änderungen am Veranstaltungsinhalt (z.B. Anpassung der Fahrtroute aufgrund von Witterungsbedingungen oder behördlichen Anweisungen, kurzfristiger Austausch eines angekündigten DJs durch einen gleichwertigen Künstler bei dessen unvorhergesehenem Ausfall, geringfügige Anpassung der Fahrzeiten aus organisatorischen Gründen) vorzunehmen, sofern diese Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von urbanfloat zumutbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Über wesentliche Änderungen wird urbanfloat den Kunden unverzüglich informieren.
(2) Muss eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien), behördlicher Anordnung oder sonstiger von urbanfloat nicht zu vertretender unvorhersehbarer und unabwendbarer Umstände (z.B. technische Defekte am Boot, die eine sichere Durchführung unmöglich machen) abgesagt oder abgebrochen werden, wird urbanfloat sich bemühen, einen Ersatztermin anzubieten. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird der bereits gezahlte Ticket- bzw. Mietpreis vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder sonstigen vergeblichen Aufwendungen, sind in den Fällen des Abs. 2 ausgeschlossen, es sei denn, urbanfloat trifft ein Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) am Ausfall der Veranstaltung.
11. Versicherungsschutz
Urbanfloat verfügt über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit den von urbanfloat durchgeführten Veranstaltungen entstehen und für die urbanfloat gesetzlich haftet. Diese Versicherung dient dem Schutz unserer Kund:innen und Dritter. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Schäden, insbesondere solche, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des schädigenden Kunden selbst oder durch Dritte, für die urbanfloat nicht verantwortlich ist, verursacht werden, möglicherweise nicht durch diese Versicherung gedeckt sind. Für detaillierte Informationen zum Umfang des Versicherungsschutzes im konkreten Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Information stellt keine Erweiterung der Haftung von urbanfloat über die Regelungen in Ziffer 9 hinaus dar.
12. Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und urbanfloat sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von der Rechtswahl unberührt, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
14. Information zur alternativen Streitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) weder verpflichtet noch bereit. Sie erreichen uns bei Fragen oder Beanstandungen direkt unter unserer E-Mail-Adresse: urbanfloat030@gmail.com. Hinweis zur OS-Plattform: Die bisher für Online-Unternehmer bestehende Pflicht zur Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO) entfällt ab dem 20. Juli 2025.
Stand: Juni 2025


